Sie können Ihr Dach auch verpachten!

Auch wenn Sie selbst keine Photovoltaik-Anlage betreiben wollen, können Sie mit Erneuerbaren Energien gewinnen. Neben dem positiven Imagegewinn, den eine Solaranlage auf Ihrem  Firmengebäude, der Wohnimmobilie oder landwirtschaftlichen Gelände bringt, winken sichere, langfristige Einnahmen durch die Verpachtung an Solarstromerzeuger.

Höhe der Dachpacht

Da jedes Dach eine andere Ertragsaussicht aufweist, kann man keine pauschalen Angaben machen. Auch unterscheidet sich der Aufwand zur Errichtung und Anschluss der Anlage.

Für die Auszahlung der vereinbarten Pacht stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie haben hier die Wahl zwischen 3 Grundvarianten:

1. Miete bzw. Pacht auf 20 Jahre mit jährlicher Vergütung
2. Einmalauszahlung für jeweils 10 Jahre im Voraus oder der gesamten Summe. Allerdings wird in so einem Fall durch den erheblichen Zinsverlust für den Investor eine marktübliche Abzinsung der Gesamtpacht vorgenommen.
3. Kostenübernahme für Dachsanierung anteilig zum errechneten Mietertrag
                                                      
Haftung für eventuelle Schäden

Der Anlagenbetreiber stellt den Dacheigentümer von der Haftung für die installierte Solarstromanlage frei. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird dem Dacheigentümer vor Beginn der Dachnutzung nachgewiesen.      

                                            

Ihr Ansprechpartner:

Gerhard Hübener
Tel. 0331 - 740 79 79
Funk 0157 - 7470 8540

info@hpv-solar.de


Weitere Informationenen finden Sie auf unserer Webseite www.dachboerse-brandenburg.de