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Sie können Ihr Dach auch verpachten!
Auch wenn Sie selbst keine Photovoltaik-Anlage
betreiben wollen, können Sie mit Erneuerbaren Energien
gewinnen. Neben dem positiven Imagegewinn, den eine Solaranlage
auf Ihrem Firmengebäude, der Wohnimmobilie oder
landwirtschaftlichen Gelände bringt, winken sichere,
langfristige Einnahmen durch die Verpachtung an Solarstromerzeuger.
Höhe der Dachpacht
Da jedes Dach eine andere Ertragsaussicht aufweist, kann man keine pauschalen Angaben machen. Auch unterscheidet sich der Aufwand zur Errichtung und Anschluss der Anlage.
Für die Auszahlung der vereinbarten Pacht stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie haben hier die Wahl zwischen 3 Grundvarianten:
1. Miete bzw. Pacht auf 20 Jahre mit jährlicher Vergütung
2. Einmalauszahlung für jeweils 10 Jahre im Voraus oder der gesamten Summe. Allerdings wird in so einem Fall durch den erheblichen Zinsverlust für den Investor eine marktübliche Abzinsung der Gesamtpacht vorgenommen.
3. Kostenübernahme für Dachsanierung anteilig zum errechneten Mietertrag
Haftung für eventuelle Schäden
Der Anlagenbetreiber stellt den Dacheigentümer von der Haftung
für die installierte Solarstromanlage frei. Der Abschluss
einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird dem Dacheigentümer
vor Beginn der Dachnutzung nachgewiesen.
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